Zur angebotenen gutachterlichen Tätigkeit gehören:    

 

  • Projektbegleitende und -beratende Sachverständigentätigkeit

  • Wertermittelungsgutachten

  • Schiedsgutachten

  • Fertigstellungsbescheinigungen zur Abnahme von Werkverträgen

  • Gutachten im Rahmen der selbständigen Beweissicherung

  • Behörden-Gutachten

  • Sachverständigen-Gutachten in Zivil- und Strafprozessen z.B. durch
    Vermittlung von Erfahrungsgrundsätzen des Wissensgebietes und Tatsachenfeststellung aufgrund besonderer Sachkunde

 

in folgenden fachlichen Themenfeldern:  

  • Individuelle Konfektionierung von Computersystemen

  • Pflege, Wartung und Reparatur von Hard- und Software

  • Aufbau von Netzwerken (LAN) incl. passiver (Verkabelung) und aktiver (HUBs, Switches etc.) Komponenten

  • Server-Systeme incl. Datensicherung und Datensicherungskonzepten

  • Stromversorgung von EDV- und TK-Anlagen incl. Ausfall- und Überspannungsschutz

  • Systemberatung

  • Projektierung von EDV-Anlagen incl. Pflichtenhefterstellung

  • Branchenlösungen wie Handwerker-Pakete (jedoch keine Finanzbuchhaltungssoftware)

  • Individualprogrammierungen mittels Hochsprachen oder Datenbankanwendungen

  • Betriebssysteme wie DOS, Windows, Novell

  • Office-Produkte und Standard-Software

  • Notebooks und Mobile Computing

  • Telefon-Anlagen incl. Anbindung an Computer-Netzwerke

  • Einrichtungen zur Datenfernübertragung wie Modems, ISDN, DSL

  • Internetanbindung von Einzel-PC + LANs; Email-Systeme (MS, Lotus, David)

  • WAN-Lösungen incl. Router, Gateways, Firewalls, VPN

  • Einrichtung von Firmenpräsentationen im Internet (Web-Design)

  • Anbindung an On-Line-Dienste

  • Aufbau von Voice-Mail-Systemen

  • Anwendungen im Video- und Audio-Bereich

  • EDV in der Zahnmedizin mit Anbindung von Intraoral-Kameras und digitalen Röntgen-Systemen unter Anwendung des Medizin-Produkte-Gesetzes

  • Ausstattung von Bildschirmarbeitsplätzen unter Berücksichtigung von Arbeitsschutz und Bildschirmarbeitsplatzverordnung

 

Beweissicherungsmaßnahmen und Kenntniserlangung:  

  • Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen durch Auswertung von Hard- und Software (z.B. Prozessorfälschung, Manipulation an Speicherbausteinen, Seriennummern und Lizenzcodes von Software)

  • Nachverfolgung von Datenmanipulation, Datensicherungsmaßnahmen

  • Auswertung beschlagnahmter EDV-Geräte

  • Teilnahme an Durchsuchungen zur Beweissicherung von Rechnerdaten

  • Sicherheitsüberprüfung von Zugangsdaten und –möglichkeiten (Passwörter, Datenfernzugriff, Firewall-Mechanismen)

  • Auswertung von Benutzeraktivitäten aus Protokollierungen zur Feststellung von missbräuchlicher Nutzung der EDV-Anlage (z.B. Internetaktivitäten)

  • Fehlern in Betriebssystemen und Anwendungsprogrammen

  • Fehlern in Netzwerkern (LAN, WAN) an aktiven Netzwerkkomponenten und Verkabelungen (Kupferbasis)

  • Fehlfunktionen in TK-Anlagen

  • Feststellungen von Schäden an Hardware- und Systemen einschließlich Fehlerermittlung und Ursachenforschung (auch Funktionalitätsstörungen)

  • Wertermittlungen von EDV

  • Bei Individualprogrammierung Beurteilung von Datenbanken und deren Konzept, Programmergonomie, Pflichtenhefte und Programmdokumentation

  • Beurteilung der Lauffähigkeit und Mängelfeststellung bei kaufmännisch-administrativen Anwendungen

Honorarregelung:    

 

  • Bei privater Beauftragung:

Die Abrechnung von EDV-Sachverständigengutachten erfolgt in der Regel auf Stundenbasis nach tatsächlichem Aufwand in Höhe von 125,-- Euro/Std. zzgl. ges. MwSt. Bei An- und Abfahrten zu Ortsterminen werden zusätzlich pro Kilometer 0,75 Euro/km zzgl. ges. MwSt. in Rechnung gestellt. Die Fahrtzeit gehört dabei zur Arbeitszeit. Spesen, Eilzuschläge und für die Erstellung des Gutachtens notwendigen Auslagen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wird der Sachverständige in einem späteren Gerichtsprozess nach einem Privatgutachten als Zeuge geladen und auch nur als solcher entschädigt, so trägt der Auftraggeber des Privatgutachtens die Differenz zum vereinbarten Stundensatz. Eine Vorschusszahlung ist üblich.

  • bei Beauftragung durch strafverfolgende Behörden und Gerichte:

Die Entschädigung erfolgt nach dem JVEG mit entsprechend zulässigen und begründeten Zuschlägen je nach Komplexität der Aufgabenstellung. Die An- und Abfahrt zu Ortsterminen und Verhandlungsorten wird als Arbeitszeit gewertet und mit den entsprechenden Stundensätzen zzgl. der KM-Pauschale abgerechnet.

 

 

© 2001-2010 by Dipl.-Ing. Thomas Käfer - Stand 16.02.2010