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Zur
angebotenen gutachterlichen Tätigkeit gehören:
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Projektbegleitende
und -beratende Sachverständigentätigkeit
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Wertermittelungsgutachten
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Schiedsgutachten
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Fertigstellungsbescheinigungen
zur Abnahme von Werkverträgen
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Gutachten
im Rahmen der selbständigen Beweissicherung
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Behörden-Gutachten
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Sachverständigen-Gutachten
in Zivil- und Strafprozessen z.B. durch
Vermittlung von Erfahrungsgrundsätzen des Wissensgebietes und
Tatsachenfeststellung aufgrund besonderer Sachkunde
in
folgenden fachlichen Themenfeldern:
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Individuelle
Konfektionierung von Computersystemen
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Pflege,
Wartung und Reparatur von Hard- und Software
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Aufbau
von Netzwerken (LAN) incl. passiver (Verkabelung) und aktiver (HUBs,
Switches etc.) Komponenten
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Server-Systeme
incl. Datensicherung und Datensicherungskonzepten
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Stromversorgung
von EDV- und TK-Anlagen incl. Ausfall- und Überspannungsschutz
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Systemberatung
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Projektierung
von EDV-Anlagen incl. Pflichtenhefterstellung
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Branchenlösungen
wie Handwerker-Pakete (jedoch keine Finanzbuchhaltungssoftware)
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Individualprogrammierungen
mittels Hochsprachen oder Datenbankanwendungen
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Betriebssysteme
wie DOS, Windows, Novell
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Office-Produkte
und Standard-Software
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Notebooks
und Mobile Computing
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Telefon-Anlagen
incl. Anbindung an Computer-Netzwerke
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Einrichtungen
zur Datenfernübertragung wie Modems, ISDN, DSL
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Internetanbindung
von Einzel-PC + LANs; Email-Systeme (MS, Lotus, David)
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WAN-Lösungen
incl. Router, Gateways, Firewalls, VPN
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Einrichtung
von Firmenpräsentationen im Internet (Web-Design)
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Anbindung
an On-Line-Dienste
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Aufbau
von Voice-Mail-Systemen
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Anwendungen
im Video- und Audio-Bereich
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EDV
in der Zahnmedizin mit Anbindung von Intraoral-Kameras und digitalen
Röntgen-Systemen unter Anwendung des Medizin-Produkte-Gesetzes
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Ausstattung
von Bildschirmarbeitsplätzen unter Berücksichtigung von
Arbeitsschutz und Bildschirmarbeitsplatzverordnung
Beweissicherungsmaßnahmen
und Kenntniserlangung:
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Produktfälschungen
und Urheberrechtsverletzungen durch Auswertung von Hard- und
Software (z.B. Prozessorfälschung, Manipulation an
Speicherbausteinen, Seriennummern und Lizenzcodes von Software)
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Nachverfolgung
von Datenmanipulation, Datensicherungsmaßnahmen
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Auswertung
beschlagnahmter EDV-Geräte
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Teilnahme
an Durchsuchungen zur Beweissicherung von Rechnerdaten
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Sicherheitsüberprüfung
von Zugangsdaten und –möglichkeiten (Passwörter,
Datenfernzugriff, Firewall-Mechanismen)
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Auswertung
von Benutzeraktivitäten aus Protokollierungen zur Feststellung von
missbräuchlicher Nutzung der EDV-Anlage (z.B. Internetaktivitäten)
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Fehlern in Betriebssystemen und
Anwendungsprogrammen
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Fehlern in Netzwerkern (LAN, WAN) an
aktiven Netzwerkkomponenten und Verkabelungen (Kupferbasis)
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Fehlfunktionen in TK-Anlagen
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Feststellungen von Schäden an Hardware-
und Systemen einschließlich Fehlerermittlung und Ursachenforschung
(auch Funktionalitätsstörungen)
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Wertermittlungen von EDV
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Bei Individualprogrammierung Beurteilung
von Datenbanken und deren Konzept, Programmergonomie, Pflichtenhefte
und Programmdokumentation
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Beurteilung
der Lauffähigkeit und Mängelfeststellung bei kaufmännisch-administrativen
Anwendungen
Honorarregelung:
Die
Abrechnung von EDV-Sachverständigengutachten erfolgt in der Regel auf
Stundenbasis nach tatsächlichem Aufwand in Höhe von 125,-- Euro/Std.
zzgl. ges. MwSt. Bei An- und Abfahrten zu Ortsterminen werden zusätzlich
pro Kilometer 0,75 Euro/km zzgl. ges. MwSt. in Rechnung gestellt. Die
Fahrtzeit gehört dabei zur Arbeitszeit. Spesen, Eilzuschläge und für
die Erstellung des Gutachtens notwendigen Auslagen gehen zu Lasten des
Auftraggebers. Wird der Sachverständige in einem späteren
Gerichtsprozess nach einem Privatgutachten als Zeuge geladen und auch
nur als solcher entschädigt, so trägt der Auftraggeber des
Privatgutachtens die Differenz zum vereinbarten Stundensatz. Eine
Vorschusszahlung ist üblich.
Die
Entschädigung erfolgt nach dem
JVEG mit entsprechend zulässigen und begründeten
Zuschlägen je nach Komplexität der Aufgabenstellung. Die An- und Abfahrt zu Ortsterminen und
Verhandlungsorten wird als Arbeitszeit gewertet und mit den
entsprechenden Stundensätzen zzgl. der KM-Pauschale abgerechnet.
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